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> Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50) erläutert auf BILD-Nachfrage: „Nach Einschätzung des Bereitschafts-Staatsanwaltes gab es nicht ausreichend Haftgründe. Ihm kann der Messerangriff nicht zugerechnet werden.“
Die Strafverfolger sahen nach BILD-Informationen keine Chance, beim Ermittlungsrichter einen Haftbefehl zu erwirken. Demnach fehle trotz Entfernens vom Tatort die Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr. Majd A. hat einen festen Wohnsitz.
Chabos wissen wer der Babo ist