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Was

>Münster – Auch ein knappes Jahr nach dem Beschluss der Münsterer Gemeindevertretung, volljährige, arbeitsfähige und
nicht durch anderweitige Jobs, Fortbildungen oder Deutschkurse gebundene Asylbewerber gemäß Asylbewerber-Leistungsgesetz zur gemeinnützigen Arbeit heranzuziehen, ist das in noch keinem einzigen Fall gelungen. Allerdings ist es inzwischen zu ersten Leistungskürzungen durch den Landkreis gekommen. Das geht aus schriftlichen Berichten der Münsterer Hauptverwaltung hervor.