>Das Auto überschlug sich in einer Kurve, landete auf dem Dach.
>Der Fahrer verletzte sich schwer, die beiden Beifahrer wurden leicht verletzt.
>Die Einsatzkräfte sahen im Kofferraum Lachgasflaschen und hatten den Verdacht, dass der Fahrer sich damit berauscht haben könnte.
>Sein Führerschein wurde eingezogen, Ärzte entnahmen dem 19-Jährigen eine Blutprobe.
>Nun wird gegen den 19-Jährigen ermittelt - die Polizei hat ein Strafverfahren eingeleitet.
>Polizei: Häufiger Einsätze wegen Lachgas
>So bei einem Unfall anfang August in Duisburg. Ein 20-Jähriger stürzt mit seinem Auto damals in einen fast sechs Meter tiefen U-Bahn-Schacht und wird verletzt geborgen.
>Im Auto finden die Beamten Alkohol und Lachgas.
>Lachgas ist nicht im Betäubungsmittelgesetzt gelistet, daher nicht strafbar.
>Die Polizei Duisburg schreibt uns dazu: "Wer unter der unmittelbaren Wirkung von berauschenden Mitteln, wie Lachgas, im öffentlichen Straßenverkehr ein Fahrzeug führt und in Folge des Genusses nicht in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu führen, macht sich nach aktueller Rechtslage ggf. gemäß § 316 Strafgesetzbuch strafbar."
Kek, die Zuhmers. Noch keiner bei sowas gestorben, aber das ist wohl nur eine Frage der Zeit.